Kosten


Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen den ersten Überblick über die Kosten geben.

Gesetzliche Gebühren nach RVG und das Erstberatungsgespräch

Wir rechnen grundsätzlich nach den Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Ausgenommen hiervon ist die Erstberatungsgebühr, welche wir - je nach Fall - zwischen EUR 150,00 - EUR 190,00 (zzgl. MwSt) berechnen.

Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so werden die Kosten von dieser übernommen, sofern diese in den Versicherungsumfang fallen - Ihre Rechtsschutzversicherung sollte eine Kostendeckungszusage erteilt haben.

Wir rechnen grundsätzlich nach den Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Für wirtschaftlich schwächer gestellte Mandanten gibt es die Möglichkeit – im Wege der Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe (gerichtlich) – der Kostenübernahme durch den Staat. Dies erfolgt auf Antrag.

Kostentragungspflicht des Gegners

Sie tragen grundsätzlich nicht die Kosten, wenn die Gegenseite vollumfänglich verliert (beachten Sie dabei jedoch wichtige Ausnahmen!) und somit auch die Ihnen entstandenen Kosten tragen muss.

 

Eine der wichtigsten Ausnahmen ist im Arbeitsrecht zu beachten: in der ersten Instanz trägt grundsätzlich  jede Partei ihre Kosten selbst.

Sprechen Sie uns auf die Kosten an – wir erläutern Ihnen gerne den Umfang!