Denn Sie wissen nicht, was Sie tun - ist bald der Lappen weg?

 

An diesem Dienstag, den 28.04.2020, treten erhebliche Änderungen im Bußgeldkatalog und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Insbesondere sollen Fußgänger und Radfahrer besser geschützt werden. Zu den wichtigsten Änderungen gehört auch die Ahndung der Schnellfahrer; der Führerschein dürfte jetzt viel schneller weg als früher!

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

 

Zu schnelles Fahren

•innerorts droht ab heute bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ein Fahrverbot

• außerorts droht ein Fahrverbot ab 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung 

Bis dato war ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (erst) ab 41 km/h  oder bei Wiederholungstätern, d.h. zwei Mal ab 26 km/h innerhalb eines Jahres, vorgesehen.

 

Nach dieser drastischen Neureglung ist davon auszugehen, dass ab jetzt viel mehr Fahrverbote angeordnet werden und die Verfahren vor den Amtsgerichten, um die Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsmessung, in die Höhe schießen.

 

Rettungsweg

•Nichtbilden einer Rettungsgasse: 200 Euro Bußgeld,  2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot

Schutz der Radfahrer/ Fußgänger + Falschparken

•Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scooter innerorts mindestens 1,5 m Abstand / außerorts mindestens 2 m Abstand

•Halten auf Radwegen (Fahrradschutzstreifen) ist nunmehr verboten; geahndet wird ab 55 Euro und in schweren Fällen auch 1 Punkt in Flensburg (Fahreignungsregister)

•Halten in zweiter Reihe: 55 Euro, bei Behinderung: 70 Euro

•Parken in zweiter Reihe: 80 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister

•Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 Euro

Bitte beachten Sie, dass die obige Aufzählung lediglich einen Ausschnitt der gesetzlichen Änderungen darstellt und nicht abschließend ist!